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Wie verdient UpGrid Geld?

Transparente Erklärung der UpGrid-Abrechnungsgebühr von 2 Rp./kWh.

UpGrid finanziert sich über eine einfache, transparente Abrechnungsgebühr: 2 Rappen pro kWh auf den innerhalb der Energiegemeinschaft verkauften Strom. Diese Gebühr wird dem Produzenten direkt auf der Gutschrift abgezogen.

Für Strom, der an den Netzbetreiber verkauft oder von diesem bezogen wird, gibt es keinen Aufschlag. Verbraucher zahlen keine Teilnahmegebühren, und für die Teilnahme an einer LEG zahlen Produzenten keine Fixgebühren. Für den Abrechnungsservice in einem ZEV oder vZEV können separate Gebühren anfallen.

Falls die Abrechnungsgebühr dazu führen würde, dass ein Produzent weniger verdient als mit dem Rückliefertarif seines Netzbetreibers, verzichtet UpGrid in der Regel auf die zusätzlichen Gebühren. Führt die Tarifsituation vor Ort dazu, dass eine Energiegemeinschaft für Produzenten und Verbraucher insgesamt keinen Mehrwert bringt – etwa bei hohem Rückliefertarif und gleichzeitig tiefen Energiekosten –, verzichtet UpGrid unter Umständen auf die Gründung. Versteckte Kosten gibt es keine.

Die genauen Preise finden Sie unter upgrid.ch/leg-pricing.

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