UpGrid finanziert sich über eine einfache, transparente Abrechnungsgebühr: 2 Rappen pro kWh auf den innerhalb der Energiegemeinschaft verkauften Strom. Diese Gebühr wird dem Produzenten direkt auf der Gutschrift abgezogen.
Für Strom, der an den Netzbetreiber verkauft oder von diesem bezogen wird, gibt es keinen Aufschlag. Verbraucher zahlen keine Teilnahmegebühren, und Produzenten zahlen keine Fixgebühren.
Falls die Abrechnungsgebühr dazu führen würde, dass ein Produzent weniger verdient als mit dem Rückliefertarif seines Netzbetreibers, verzichtet UpGrid auf die zusätzlichen Gebühren. Es gibt keine versteckten Kosten.
Die genauen Preise finden Sie unter upgrid.ch/leg-pricing.
