In der Schweiz gibt es drei Formen, um lokal produzierten Strom gemeinsam zu nutzen oder zu handeln:
ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Mehrere Parteien innerhalb desselben Gebäudes oder Areals nutzen den Solarstrom gemeinsam. Hinter dem Anschlusspunkt tritt der ZEV gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf.
vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Erweitert das ZEV-Prinzip über das eigene Grundstück hinaus – z.B. zu Nachbarn über die Strasse. Die Zuordnung erfolgt virtuell über die Messdaten, ohne eigene Leitungen. Auch der vZEV tritt gegenüber dem Netzbetreiber als eine Partei auf.
LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft): Die neuste Form, möglich seit 2026. In einer LEG kann eine ganze Gemeinde Strom über das öffentliche Netz handeln. Der Rabatt auf den Netzgebühren für den lokal gehandelten Strom richtet sich danach, ob die Spannung zwischen den Teilnehmenden transformiert wird: liegen alle auf derselben Netzebene, sind es 40%, sonst 20%.
Kombination: Sie können jeweils nur in einer Gemeinschaft teilnehmen – entweder in einem ZEV bzw. vZEV oder in einer LEG. Da ein ZEV oder vZEV gegenüber dem Netzbetreiber aber als eine Partei auftritt, kann er als Ganzes Teil einer LEG werden. Möglich ist auch die Verschachtelung eines ZEV innerhalb eines vZEV, der wiederum Teil einer LEG ist – solche Konstellationen betreiben und rechnen wir bereits ab.
Der Begriff «Energiegemeinschaft» wird oft als Oberbegriff für alle drei Formen verwendet. UpGrid unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Form und übernimmt Aufbau, Abrechnung und Administration.
Mehr erfahren: Strom kaufen | Strom verkaufen | Für Gemeinden
