Grundsätzlich nein – zumindest noch nicht vollständig: Haushalte und kleinere Verbraucher (unter 100'000 kWh Jahresverbrauch) sind in der Schweiz in der Grundversorgung und können ihren Stromanbieter nicht frei wählen.
Aber: Für den erneuerbaren Teil geht es. Seit 2026 können Sie über eine Energiegemeinschaft lokalen Solarstrom direkt von Produzenten in Ihrer Gemeinde beziehen. Diesen Teil Ihres Stroms «wechseln» Sie also – ganz legal und ohne Ihren bestehenden Vertrag anzutasten.
Ihr Vertrag mit dem bisherigen Anbieter bleibt dabei 1:1 bestehen; er liefert weiterhin den Strom, der nicht durch die Energiegemeinschaft gedeckt wird. Sie profitieren beim lokal bezogenen Strom zusätzlich von mindestens 20% – in der Regel 20–40% – Rabatt auf den Netzgebühren.
Wie der Beitritt funktioniert, lesen Sie im Artikel «Wie trete ich einer LEG bei?». Mehr zum Strombezug finden Sie unter upgrid.ch/de/buy-energy, Ihre mögliche Ersparnis berechnen Sie mit dem Ersparnisrechner.
