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Bleibt die Rückliefervergütung meines Netzbetreibers bestehen?

Ja – sie gilt weiterhin für den ins Netz eingespeisten Strom. Für lokal verkauften Strom gilt der LEG-Preis.

Ja. Die Rückliefervergütung Ihres Netzbetreibers bleibt unverändert bestehen – sie gilt weiterhin für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen.

Für den Strom, den Sie innerhalb der Gemeinschaft verkaufen, gilt stattdessen der LEG- bzw. vZEV-Preis. Dieser orientiert sich am Standardstromprodukt der Verbraucher – also an dem, was diese sonst für ihren Strom bezahlen würden.

In den allermeisten Fällen liegt das Standardstromprodukt deutlich über der Rückliefervergütung. Das gilt sowohl gegenüber dem Referenz-Marktpreis, an dem sich die Rückliefertarife orientieren, als auch gegenüber einer allfälligen Mindestvergütung Ihres Netzbetreibers, falls diese höher liegt als der Referenz-Marktpreis.

Es bleibt Ihnen also die bisherige Vergütung für die Einspeisung erhalten, und für den lokal verkauften Anteil kommt ein höherer Erlös hinzu. Genau darum geht es uns: Produzenten und Verbraucher sollen gemeinsam besser gestellt sein als im heutigen Modell.

Die aktuellen Preise finden Sie unter upgrid.ch/leg-pricing. Wie UpGrid im Vergleich zu Einspeisevergütungen abschneidet, lesen Sie im Artikel «Wie schneidet UpGrid im Vergleich zu Einspeisevergütungen in der Schweiz ab?».

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