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Was passiert nach meiner Anmeldung?

Ablauf und Fristen nach der Registrierung bei UpGrid.

Nach Ihrer Anmeldung übernimmt UpGrid die gesamte Koordination. Wichtig zu wissen: Die Anmeldung Ihrer Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber erfolgt nicht immer sofort – es gibt zwei Szenarien:

In Ihrer Region besteht bereits eine aktive Gemeinschaft: Sie treten dieser einfach bei. Die Vorlaufzeit bis zur Anmeldung beträgt dann typischerweise nur 1–2 Wochen.

In Ihrer Gemeinde gibt es noch keine passende Gemeinschaft: Ihre Registrierung kommt auf eine Warteliste, bis die Anforderungen für eine Gründung erfüllt sind. Es braucht mindestens ein passendes Gegenstück am selben Umspannwerk, also mindestens einen Produktions- und einen Verbrauchsmesspunkt (oder Prosumer). Zusätzlich muss die installierte Produktionsleistung mindestens 5% der Anschlussleistung der Gemeinschaft betragen – das ist in der Praxis meist erfüllt. Sobald genügend passende Teilnehmer registriert sind, geht es automatisch weiter.

Vor der Anmeldung klären wir die technische Machbarkeit: Wir prüfen die Netztopologie mit Ihrem lokalen Netzbetreiber. Anschliessend reichen wir die Anmeldung ein – der Netzbetreiber hat gesetzlich bis zu drei Monate Zeit, die LEG in Betrieb zu nehmen. Diese Frist liegt beim Netzbetreiber; UpGrid hat darauf keinen Einfluss.

Den aktuellen Status Ihrer Registrierung und Ihrer Gemeinschaft sowie die nächsten Schritte sehen Sie jederzeit unter app.upgrid.ch. Tipp: Teilen Sie die Einladungslinks aus dem Dashboard in Ihrer Gemeinde – je mehr passende Teilnehmer sich registrieren, desto schneller startet Ihre Gemeinschaft.

Ihr bisheriger Stromanbieter versorgt Sie in der Zwischenzeit nahtlos weiter, es entsteht keine Versorgungslücke.

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