Ja. UpGrid übernimmt die Erfassung der Messdaten, die Abrechnung und die Administration – auch wenn Ihre Energiegemeinschaft bereits besteht oder privat organisiert ist.
Bereits angemeldete oder bestehende LEG
Wenn Sie Ihre LEG bereits beim Netzbetreiber angemeldet haben oder sie bereits in Betrieb ist, können wir diese übernehmen und weiterführen. Sie müssen nichts kündigen oder rückgängig machen.
Private Energiegemeinschaften
Wir übernehmen auch die Abrechnung kleiner, privat organisierter Gemeinschaften – etwa zwischen Nachbarn, Freunden oder innerhalb einer Familie. Bei solchen Konstellationen ist auch eine LEG am gleichen Transformator möglich, wodurch der höhere Netznachlass genutzt werden kann.
ZEV und vZEV
Auch die Abrechnung eines bestehenden ZEV oder vZEV können wir übernehmen – einschliesslich komplexerer Konstellationen, beispielsweise eines ZEV innerhalb eines vZEV, der wiederum in eine LEG integriert ist.
Wie geht es weiter?
Senden Sie uns Ihren Standort, den zuständigen Netzbetreiber und die Anzahl Zähler an [email protected]. Wir prüfen Ihre Konstellation und melden uns mit dem passenden Vorgehen und einem Angebot bei Ihnen.
Um die Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen zu verstehen, lesen Sie den Artikel «ZEV, vZEV oder LEG – was ist der Unterschied?».
