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Was passiert mit meinen Herkunftsnachweisen (HKN)?

HKN werden innerhalb der Gemeinschaft entwertet; für Überschussstrom bleiben sie handelbar.

Herkunftsnachweise (HKN) belegen, aus welcher Quelle eine bestimmte Menge Strom stammt. In einer Energiegemeinschaft gilt:

Strom innerhalb der Gemeinschaft
Für den Strom, der innerhalb einer LEG, eines ZEV oder eines vZEV verbraucht wird, werden die Herkunftsnachweise entwertet. Der lokal verbrauchte Solarstrom wird also mit seinem Herkunftsnachweis geliefert – für diesen Anteil entstehen keine handelbaren HKN.

Überschussstrom ins Netz
Für den Strom, den Sie darüber hinaus ins Netz einspeisen, entstehen weiterhin Herkunftsnachweise. Diese können Sie wie bisher an Ihren Netzbetreiber oder Ihr Elektrizitätswerk verkaufen. Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft wird dadurch nicht eingeschränkt.

Beratung zur Vermarktung
UpGrid berät nicht zum Verkauf oder zur Vermarktung von Herkunftsnachweisen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Netzbetreiber oder an einen spezialisierten Anbieter.

Wie viel Sie mit dem Verkauf Ihres Stroms verdienen, lesen Sie im Artikel «Wie viel kann ich mit dem Verkauf von Solarenergie verdienen?».

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